OS5 Das GebüH und seine in der heutigen Zeit vorhandenen „Lücken“
An diesem Abend geht es neben den üblichen Abrechnungsmöglichkeiten auch besonders um die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten und deren Lösungsmöglichkeiten in der täglichen Praxis. Im Fokus stehen die ggf. erforderliche wirtschaftliche Aufklärung von Patient*innen und die daraus resultierende Notwendigkeit eines Behandlungsvertrages. Wie kann ein Behandlungsvertrag praxistauglich gestaltet werden? Aber auch Fragen zur korrekten Abrechnung von manuellen Therapien wie Chiropraktik und Osteopathie samt ihren Kombinationsmöglichkeiten, der Umgang mit Einschränkungen in der Häufigkeit der Erstattungsfähigkeit von einzelnen Ziffern und das diffizile Thema der Analog-Abrechnung werden besprochen.
Die Fortbildung ist ein Angebot des Heilpraktikerverband Bayern e.V. und findet als Ergänzung zur Tagung für Naturheilkunde zum Thema Liebe und Sexualität – sexuelle Themen in Anamnese und Therapie statt.
Teilnahme
Eine Anmeldung mit gültiger E-Mail-Adresse ist bis 30.04.2021 (Anmeldeschluss) erforderlich.
Die Bearbeitung und verbindliche Reservierung erfolgt ausschließlich in Verbindung mit der gleichzeitigen Bezahlung.
Den Zugangslink erhalten Sie vor Veranstaltungsbeginn an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Online Anmeldung möglich:
www.heilpraktikerverband-bayern.de
www.heilpraktiker-akademie-bayern.de
Informationen zur Fortbildung
Termin: 05.05.2021
Anmeldeschluss: 30.04.2021
Unterrichtszeiten
Mi 18:30 – 21:30 Uhr
Fachdozent
HP Stefan Mair
München
Kosten der Fortbildung
Anmeldeschluss: 30.04.2021
Stornierungen sind schriftlich bis 4 Tage vor der Veranstaltung möglich, es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 7,50 einbehalten.
Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
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MG¹ = Mitglieder, Heilpraktikerschüler*innen und Verbandsanwärter*innen des Heilpraktikerverband Bayern e.V. sowie anderer FDH-Landesverbände (Nachweis erforderlich)
NMG² = Heilpraktiker*innen, die nicht Mitglied im FDH oder Heilpraktikerverband Bayern e.V. sind, Heilpraktikerschüler*innen anderer Schulen
Teilnahme nur gegen Nachweis möglich:
– Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde oder
– Mitgliedsausweis des jeweiligen Verbandes oder
– Studienausweis